Lange Tage und damit verbundene Überstunden: das bringt das Arbeitsleben im Hotel und Restaurant oft mit sich. Doch wie werden Überstunden in dieser Branche in Österreich eigentlich geregelt? Wir haben die wichtigsten Formen der Überstundenregelungen für dich hier zusammengefasst.

Die nachfolgenden Informationen sind gründlich recherchiert, wir übernehmen jedoch keine Haftung für die Richtigkeit der Inhalte.

Ab wann spricht man von Überstunden?

Grundsätzlich liegen Überstunden vor, wenn man aufgrund von erhöhtem Arbeitsbedarf die Grenzen der erlaubten täglichen oder wöchentlichen Normalarbeitszeit überschreitet. Die Normalarbeitszeit beträgt in Österreich 8 Stunden täglich bzw. 40 Stunden wöchentlich. Doch es gibt einige Ausnahmen, bei denen diese Zeiten überschritten werden dürfen und trotzdem keine Überstunden geleistet werden. Dazu mehr dazu im zweiten Teil des Artikels.

Wie viele Überstunden dürfen geleistet werden?

Wöchentlich sind höchstens 20 Überstunden zulässig. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Wochenarbeitszeit in einem Durchrechnungszeitraum von 17 Wochen im Durchschnitt nicht mehr als 48 Stunden pro Woche betragen darf.

Die Höchstarbeitszeiten ist seit dem 1. September 2018 bei 12 Stunden pro Tag und 60 Stunden pro Woche festgelegt. Die Regelung im Kollektivvertrag für Arbeiter im Hotel und Gastgewerbe, dass man die wöchentliche Arbeitszeit durch Überstunden auf 55 Stunden wöchentlich ausdehnen darf, gilt weiterhin.

Wird ein Arbeitnehmer über diese zeitlichen Grenzen hinaus beschäftigt, droht dem Arbeitgeber eine Verwaltungsstrafe. Zudem gilt seit dem 1. September 2018, dass jeder Mitarbeiter Überstunden nach 10 Stunden täglich bzw. 50 Stunden wöchentlich ohne Angabe von Gründen ablehnen kann.

Ein Beispiel für die erlaubte Anzahl an Überstunden (Quelle WKO):

  • Ein Mitarbeiter arbeitet 13 Wochen á 55 Stunden, also 715 Stunden.
  • Insgesamt dürfte er in 17 Wochen 816 Stunden (48 x 17 = 816) arbeiten, da er sonst die durchschnittliche Wochenarbeitszeit von 48 Stunden überschreiten würde.
  • Der Mitarbeiter darf somit in der 14., 15., 16. und 17. Woche insgesamt noch 101 Stunden arbeiten (816 - 715 = 101), sonst droht dem Arbeitgeber eine Verwaltungsstrafe.
  • Diese 101 Stunden werden so aufgeteilt, dass der Mitarbeiter in der 14. Woche 41 Stunden, in der 15. und 16. Woche jeweils 30 Stunden arbeitet und in der 17. Woche frei bekommt.

Wie werden Überstunden abgegolten?

Überstunden im Hotel- und Gastgewerbe sind immer mit einem Zuschlag von 50 % in Geld oder in Zeitausgleich abzugelten.
Jeder Mitarbeiter hat bei Überschreitung der Tagesarbeitszeit von 10 Stunden bzw. der Wochenarbeitszeit von 50 Stunden die Möglichkeit zwischen der Abgeltung in Geld oder in Zeitausgleich zu wählen.

Sonderregelungen für Überstunden im Hotel- und Gastgewerbe

Durchrechenbare Arbeitszeit

Dieses Modell ist in Hotels und Restaurants sehr beliebt, da es die Möglichkeit bietet, während der Hochsaison die wöchentliche Arbeitszeit der Mitarbeiter zu erhöhen, ohne dass Überstunden anfallen. Jedoch kann es dadurch auch ziemlich komplex werden. Wir versuchen es hier so einfach wie möglich zu erklären.

Bei der durchrechenbaren Arbeitszeit darf man in einzelnen Wochen eines bestimmten Zeitraums (= Durchrechnungszeitraums) die wöchentliche Normalarbeitszeit von 40 Stunden überschreiten. Voraussetzung dafür ist, dass die Wochenarbeitszeit im Durchschnitt des Zeitraumes nicht höher als 40 Stunden ist. Der maximale Durchrechnungszeitraum beträgt 26 Wochen.

Die tägliche Normalarbeitszeit darf höchstens 9 Stunden betragen, die wöchentliche Normalarbeitszeit 48 Stunden. Ebenso ist die Normalarbeitszeit auf 5 Tage in der Woche aufzuteilen. Wird also an einem 6. Tag in der Woche gearbeitet, so liegen bereits Überstunden vor. Ein Überschreiten von 45 Stunden Normalarbeitszeit pro Woche (= 9 Stunden tägliche Normalarbeitszeit x 5) ist daher nur möglich, wenn man gleichzeitig die Wochenruhe von 36 Stunden im erlaubten Rahmen verschiebt. Das funktioniert dann, wenn innerhalb eines Durchrechnungszeitraum von 26 Wochen mindestens 52 Tage frei sind (entsprechend weniger bei einem kürzeren Durchrechnungszeitraum). Gleichzeitig muss in jeder Woche die Wochenruhe von 36 Stunden eingehalten werden.

Wie schon eingangs erwähnt, darf der Schnitt der wöchentliche Normalarbeitszeit im Durchrechnungszeitraumes 40 Stunden nicht überschreiten. Bei einer Durchrechnung über 26 Wochen beträgt das Soll an Normalarbeitszeit für den gesamten Zeitraum daher 1.040 Stunden (40 Stunden x 26 Wochen).

Überstunden fallen dann an, wenn der Mitarbeiter

  • mehr als 9 Stunden am Tag oder 48 Stunden in der Woche arbeitet
  • bei einem Durchrechnungszeitraum von 26 Wochen mehr als 1.040 Stunden arbeitet.
  • in einem Saisonbetrieb mehr als das Soll (Anzahl der Wochen der Saison x 40) arbeitet.
  • am 6. Tag in der Woche arbeitet (ausgenommen dem oben beschriebenen Beispiel von 52 freien Tagen in 26 Wochen).

Wichtig zu beachten ist, dass alle Überstunden, die sich aus der Überschreitung der täglichen oder wöchentlichen Normalarbeitszeit (9 bzw. 48 Stunden) ergeben, nicht beim Ermitteln der geleisteten Normalarbeitszeit im Durchrechnungszeitraum (1.040 Stunden in 26 Wochen) mitzählen. Somit sind diese gesondert in Geld oder in Zeitausgleich abzugelten.

4-Tage-Woche

Dieses Arbeitszeitmodell liegt dann vor, wenn man die gesamte Wochenarbeitszeit regelmäßig auf vier Tage in der Woche verteilt.
Es erlaubt, dass die tägliche Normalarbeitszeit auf bis zu 10 Stunden auszudehnen, ohne dass Überstunden anfallen. Zu beachten gilt es, dass hierfür in Betrieben mit Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung, in Betrieben ohne Betriebsrat eine Einzelvereinbarung notwendig ist.

Bei der 4-Tage Woche spielt es keine Rolle, an welchen Tagen in der Kalenderwoche man arbeitet. Zudem muss man die 4 Arbeitstage nicht an zusammenhängenden Kalendertagen leisten. Wichtig ist, dass drei Tage in der Kalenderwoche jedenfalls frei bleiben. Arbeitet man dennoch an einem der drei freien Tage, so liegen Überstunden vor, die im Verhältnis 1:1,5 abzugelten sind.

Gleitende Arbeitszeit

Von diesem Modell spricht man, wenn der Mitarbeiter innerhalb eines vereinbarten Zeitrahmens (Gleitzeitperiode) den Beginn und das Ende seiner täglichen Arbeitszeit selbst bestimmt. Zur Anwendung kommt dies vor allem bei Berufe mit Office Tätigkeit.

Innerhalb der Gleitzeitvereinbarung kann ein zulässiges Zeitguthaben festgelegt werden, dass der Arbeitnehmer in die nächste Gleitzeitperiode übertragen kann. Dieses übertragene Zeitguthaben gilt folglich nicht als Überstunden.

Die tägliche Normalarbeitszeit darf 10 Stunden, die wöchentliche Normalarbeitszeit 50 Stunden nicht überschreiten. Seit dem 1. September 2018 ist jedoch eine Verlängerung der täglichen Normalarbeitszeit auf 12 Stunden bzw. der wöchentlichen Normalarbeitszeit auf 60 Stunden möglich. Dies gilt aber nur dann, wenn die Gleitzeitvereinbarung vorsieht, dass ein Zeitguthaben ganztägig verbraucht werden kann und ein Verbrauch im Zusammenhang mit einer wöchentlichen Ruhezeit nicht ausgeschlossen wird.

Überstunden fallen bei Gleitzeitarbeit an, wenn der Mitarbeiter

  • außerhalb des Gleitzeitrahmens Arbeitsleistungen erbringt (weil er nur innerhalb des Gleitzeitrahmens Normalstunden leisten kann).
  • mehr Arbeitsstunden als die laut Normalarbeitszeit vorgesehen (täglich 8 Stunden und wöchentlich 40 Stunden) angeordnet bekommt.
  • durch seine Arbeitsleistung Zeitguthaben erwirbt, die nicht in die nächste Gleitzeitperiode übertragen werden können.

Mehr erfahren

Weiterführende Informationen zu den beschriebenen Themen, wie beispielsweise Ruhezeiten oder dem Benachteiligungsverbot, findest du in diesem Dokument der WKO.

Quellen:
wko.at
arbeitszeitinspektion.at
WKO: Flexible-Arbeitszeit-Tourismus

Willst du noch mehr Tipps erhalten?

Dann schreiben dich für das Playbook ein und erhalte regelmäßig News aus Recruiting, Branding und Recht rund um die Hotellerie und Gastronomie.

Kostenlose Demo

Jetzt ist der beste Zeitpunkt, um die besten Mitarbeiter zu finden. Erhalte Zugriff auf über 1 millionen qualifizierte Köche und Servicekräfte. Buch jetzt deine kostenlose 10 Minuten-Demo.

Kostenlose Demo buchen