Corona Hilfspakete in Deutschland: Endlich ein Lichtblick für die Gastro
Viele haben sich an die Bundesregierung gewendet, damit ihre Sorgen rund um die Zukunft der Gastronomie und Hotellerie gehört werden - zuletzt z.B. die Aktion #restartGastro mit prominenten Aushängeschildern wie Jan Hartwig, Thomas Bühner, Tim Mälzer und vielen weiteren deutschen Spitzen-Gastronomen. Die Online-Petition konnte bereits über 11.000 Unterschriften sammeln.
Und jetzt sind sie erhört worden: Die deutsche Bundesregierung hat gestern Corona Hilfspakete beschlossen, die zum Großteil auch der Gastronomie zu Gute kommen. Hier ein kurzer Überblick, was genau beschlossen wurde.
Steuerliche Hilfen für die Gastronomie
Gastronomiebetriebe sollen steuerlich entlastet werden, indem die Mehrwertsteuer für Speisen laut Beschluss ab dem 1. Juli befristet bis zum 30. Juni 2021 generell auf den ermäßigten Steuersatz von sieben Prozent gesenkt wird. In Summe bedeute die Steuersenkung eine Entlastung von vier Milliarden Euro.
Dies bedeutet allerdings nicht automatisch, dass die gastronomischen Betriebe mit dem Zeitpunkt der Steuersenkung wieder öffnen können. Das hinge weiter von den Infektionszahlen ab, betonte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder.
Anhebung des Kurzarbeitergeldes
Die Koalitionsspitzen wollen das Kurzarbeitergeld gestaffelt anheben. Für diejenigen, die es für eine um mindestens 50 Prozent reduzierte Arbeitszeit beziehen, soll es ab dem 4. Monat des Bezugs auf 70 Prozent beziehungsweise 77 Prozent für Haushalte mit Kindern und ab dem 7. Monat des Bezuges auf 80 Prozent beziehungsweise 87 Prozent für Haushalte mit Kindern steigen - längstens bis Ende 2020. Außerdem werden für Arbeitnehmer in Kurzarbeit ab 1. Mai bis Ende 2020 bereits bestehende Hinzuverdienstmöglichkeiten erweitert.
Nachbesserungen bei Wirtschaftshilfen
Die Koalition plant steuerliche Entlastungen für kleine und mittelständische Unternehmen, um deren Liquidität zu sichern. Konkret geht es um die sogenannte Verlustverrechnung. Absehbare Verluste für dieses Jahr sollen mit Steuer-Vorauszahlungen aus dem vergangenen Jahr verrechnet werden dürfen. Mehr Infos zu findet ihr hier.
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