Stand: 25.03.2020, 10:00 Uhr - diese Seite kann sich aktualisieren, im Zweifel gilt der Stand des BAMS.

Um eure Mitarbeiter auch in dieser herausfordernden Situation behalten zu können, besteht auch in Deutschland die Möglichkeit der Kurzarbeit. Mit Hilfe dieser staatlichen Unterstützung könnt ihr nach der Krise wieder gemeinsam mit euren Mitarbeitern durchstarten. Im Rahmen der aktuellen Geschehnisse wurde dafür im Eilverfahren eine neue gesetzliche Grundlage sowie eine neue Verordnung beschlossen. Welche Neuerungen es bei der Kurzarbeit in Deutschland demnach gibt, zeigen wir euch hier:

 

#1 Arbeitsausfallrate auf 10 Prozent gesenkt

Bisher mussten mindestens 30 Prozent der Mitarbeiter potenziell von dem Betriebsausfall betroffen sein, um Kurzarbeitergeld zu bekommen. Ab sofort kann jedoch auch ab einer potenziellen Ausfallrate von 10 Prozent Kurzarbeitergeld beantragt werden.

 

#2 Vollständiger oder teilweiser Verzicht auf den Aufbau von Minusstunden

Nach geltendem Recht sollten Unternehmen, in denen „Vereinbarungen zu Arbeitszeitschwankungen“ genutzt werden, diese nutzen und ins Minus fahren, um Kurzarbeit zu vermeiden. Diese Regelung kann nun teilweise oder vollständig verzichtet werden.

 

#3 Kurzarbeitergeld auch für Leiharbeitnehmer*innnen

Ab sofort sollen auch Leiharbeitnehmer*innen Kurzarbeitergeld beziehen können.

 

#4 Sozialversicherungsbeiträge werden teilweise oder vollständig erstattet

Gemäß der neuen Regelungen sollen den Arbeitgeber*innen ab sofort die Sozialversicherungsbeiträge von der Agentur für Arbeit vollständig erstattet werden.

Generell sollen die Neuerungen die Beantragung von Kurzarbeitergeld erleichtern und gelten rückwirkend ab dem 1. März 2020 bis vorerst 31. Dezember 2020. Beantragen könnt ihr die Hilfe bei der Agentur für Arbeit. Solltet ihr da bereits registriert sein, habt ihr zwei Möglichkeiten der Beantragung:

  • Online unter diesem Link
  • Analog, indem ihr Formular 1 und Formular 2 ausdruckt und eurer zuständigen Agentur für Arbeit zukommen lasst

Solltet ihr noch nicht registriert sein, könnt ihr euch unter der folgenden Nummer registrieren: 0800/4555520.

 

WICHTIGE DOKUMENTE

Gesetz zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld

Kurzarbeit FAQ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Tabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes

Tabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes für Beschäftigte, die keine Sozialversicherungsbeiträge zu tragen haben

Falls du Fragen, Tipps oder Anregungen hast:
Wir sind von Montag bis Freitag von 10:00 bis 15:00 Uhr unter +43 681 10353237 erreichbar. Du kannst uns auch gerne schreiben via start@gronda.eu. Wir sind für dich da.

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